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   OLG Celle, 17.03.2017 - 2 AR (Ausl) 30/17   

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https://dejure.org/2017,14907
OLG Celle, 17.03.2017 - 2 AR (Ausl) 30/17 (https://dejure.org/2017,14907)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.03.2017 - 2 AR (Ausl) 30/17 (https://dejure.org/2017,14907)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. März 2017 - 2 AR (Ausl) 30/17 (https://dejure.org/2017,14907)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen der Vollstreckung eines Strafrestes im Heimatstaat eines ausländischen Verurteilten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung der weiteren Strafvollstreckung an Italien; Voraussetzungen für eine gem. Art. 9 Abs. 1 lit. h Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen (RB-FE) mögliche Versagung der Anerkennung eines Urteils und der Vollstreckung der Sanktion; Resozialisierung und soziale ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Vollstreckung eines Strafrestes im Heimatstaat eines ausländischen Verurteilten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 85c Art. 9 Abs. 1 Buchst. h
    Zulässigkeit der Vollstreckungsübertragung auf einen EU-Mitgliedstaat bei zu vollstreckenden Freiheitsstrafen von unter 6 Monaten

  • rechtsportal.de

    IRG § 85c Art. 9 Abs. 1 Buchst. h
    Voraussetzungen der Vollstreckung eines Strafrestes im Heimatstaat eines ausländischen Verurteilten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 27.08.2015 - 2 Ausl 115/15

    Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen zum Zwecke der Vollstreckung

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2017 - 2 AR (Ausl) 30/17
    Soweit das Oberlandesgericht Hamm im Beschluss vom 27. August 2015 (III-2 Ausl 115/15 -, juris) die noch zu vollstreckende Freiheitsstrafe und die Vorschrift des Art. 9 Abs. 1 lit. h RB-FE ausdrücklich thematisiert hat, bleibt festzuhalten, dass in der dortigen Entscheidung lediglich die über sechs Monate verbleibende Vollstreckungsdauer positiv festgestellt wurde.

    Danach ist die verfassungsrechtlich geschützte Position des Verurteilten in eine Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Überstellung zu bringen und zu einem verhältnismäßigen Ausgleich zu gelangen (OLG Hamm, Beschluss vom 27. August 2015, III-2 Ausl 115/15, juris; OLG Dresden Beschluss vom 15. März 2016, OLG Ausl 29/16 - juris).

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2017 - 2 AR (Ausl) 30/17
    Dieser Anspruch umfasst auch die gegenüber dem Strafvollzug eigenständige strafvollstreckungsrechtliche Frage, ob der Verurteilte zur Verbüßung seiner Strafe in seine Heimat überstellt wird (vgl. BVerfG NJW 1997, 3013 ff. m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).
  • OLG Dresden, 15.03.2016 - Ausl 29/16

    Zur Übertragung der Strafvollstreckung auf das Ausland nach RB-Freiheitstrafe

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2017 - 2 AR (Ausl) 30/17
    Danach ist die verfassungsrechtlich geschützte Position des Verurteilten in eine Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Überstellung zu bringen und zu einem verhältnismäßigen Ausgleich zu gelangen (OLG Hamm, Beschluss vom 27. August 2015, III-2 Ausl 115/15, juris; OLG Dresden Beschluss vom 15. März 2016, OLG Ausl 29/16 - juris).
  • OLG Bremen, 28.04.2020 - 1 Ws 169/19
    Die Entschließung der Staatsanwaltschaft Bremen als Vollstreckungsbehörde zur Vollstreckungsübertragung ist durch den Senat auch auf eventuelle Ermessensfehler durch Nicht- oder Fehlgebrauch zu überprüfen (für eine Überprüfung durch die Oberlandesgerichte im Rahmen der Entscheidung nach § 85c IRG auch OLG Celle, Beschluss vom 17.03.2017 - 2 AR (Ausl) 30/17, juris Rn. 29, OLGSt IRG § 85c Nr. 3;.
  • OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 1 AR 27/20

    Voraussetzungen der Übertragung der Vollstreckung einer in Deutschland verhängten

    d) Die Entschließung der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde zur Vollstreckungsübertragung an die Republik Polen lässt Ermessensfehler durch Nicht- oder Fehlgebrauch nicht erkennen (vgl. hierzu: OLG Bremen, Beschluss vom 28. April 2020, 1 Ws 169/19, zit. n. juris, Rn. 16 f.; OLG Celle, Beschluss vom 17. März2017, 2 AR (Ausl) 30/17, zit. n. juris, Rn. 29, OLG Dresden, Beschluss vom 25. September 2017, 2 (S) AR 24/17, NStZ-RR 2018, 90).
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